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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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BlauzungenkrankheitBlauzungenkrankheit - Multilaterales Übereinkommen Nachtrag

Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Im Nachgang zu meiner Mail vom 15.01.2007 übersende ich nochmals die Arbeitsübersetzung, da in dem Zusatz zur Gesundheitsbescheinigung noch ein Fehler enthalten war.

Bezugnehmend auf einige hier aufgelaufene Nachfragen vertrete ich zum Verhältnis des Übereinkommens und der Entscheidung 2005/393/EG folgende Auffassung:

Artikel 3 des Übereinkommens regelt, dass das Verbringen von Schlachttieren aus der 150-km-Zone in frei Gebiete der 5 unterzeichnenden Mitgliedstaaten zulässig ist. Damit ist die Risikobewertung, die nach Artikel 4 Buchtstabe a) der Entscheidung notwendig ist, für die vektorfreie Zeit vorweggenommen. Gleichzeitig gilt damit die Genehmigung nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b) als erteilt. Die Anforderungen nach Art. 4 Buchstabe b) der Entscheidung (klin. Seuchenfreiheit, Verplombung der Transportfahrzeuge, Voranmeldung bei der Schlachtstätte) unterliegen jedoch nicht der Risikobewertung nach Art. 4 Buchstabe a) und müssen daher weiter eingehalten werden.

Der Zusatz zur Gesundheitsbescheinigung nach Art. 5 Abs. 2 der Entscheidung wird formal nicht durch den Zusatz nach Art. 4 des Übereinkommens ersetzt. Beide Zusätze müssten in die Tiergesundheitsbescheinigung aufgenommen werden.

Ich werde auch die anderen betroffenen Mitgliedstaaten von dieser Auffasssung in Kenntnis setzen."

Das multilaterale Abkommen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.

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Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>>