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Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation; hier: Blauzungenkrankheit Sehr geehrte Damen und Herren, ... Die Deutsche Botschaft Moskau hat ein Schreiben des Leiters des russischen Veterinärdienstes übersandt, in dem dieser mitteilt, dass die Ausfuhr von deutschen Zuchtrindern nach Russland trotz des Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt wird. Der Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation (Stand: 12.01.2006) ist danach beigefügte Anlage anzufügen. Auch diese Anlage ist auf Sicherheitspapier auszudrucken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Zenge |
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt seit 1. Januar 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für Kälber und Pferde. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. Hier geht's zur...
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