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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Zweiter Fall von Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Das Virus der Blauzungenkrankheit ist in einem weiteren Rinderbestand aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Dies ergaben Untersuchungen im nationalen Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems. Der Bestand liegt im Kreis Bitburg-Prüm im bisher schon ausgewiesenen 150-Kilometer-Gebiet. Eine Anpassung der bisherigen Gebietskulisse des 20-Kilometer-Radius erfolgt durch die Tier-seuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes.

Innerhalb der 20-Kilometer-Zone stehen alle Betriebe unter behördlicher Beobachtung. Tiertransporte sind nur mit einer Genehmigung des Veterinäramts möglich. In allen Betrieben sind regelmäßige klinische Untersuchungen der Wiederkäuer vorzunehmen.
Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit übertragen, müssen Wiederkäuer eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten oder mit Insektiziden behandelt werden.
Es wird den Tierhaltern empfohlen auch in der 150-Kilometer-Zone alle Wiederkäuer mit Insektiziden zu behandeln, um eine Infektion der Tiere mit dem Blauzungenvirus durch die stechenden Insekten zu verhindern.

Es besteht keine Gefahr für den Menschen durch die Tierkrankheit. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Insgesamt sind in Deutschland bisher 137 Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen aufgetreten.


Zum Gefährdungsgebiet werden - teilweise zusätzlich - erklärt:

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus der Verbandsgemeinde Manderscheid die Ortsgemeinden Bettenfeld, Manderscheid, Meerfeld, Eisenschmitt, Schwarzenborn.

Im Landkreis Daun alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein. Aus der Verbandsgemeinde Hillesheim die Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf. Aus der Verbandsgemeinde Daun die Ortsgemeinden Betteldorf und Bleckhausen, Dockweiler, Hinterweiler, Kirchweiler, Meisburg, Niederstadtfeld, Oberstadtfeld, Schutz, Üdersdorf, Üdersdorf-Trittscheid, Wallenborn, Weidenbach, Deudesfeld und von der Orts-gemeinde Dreis-Brück die Ortslage Dreis. In der Stadt Daun die Stadtteile Neunkirchen, Pützborn, Steinborn, Waldkönigen, Weiersbach, Gemünden.

Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinde Arzfeld und die Verbandsgemeinde Kyllburg. In der Verbandsgemeinde Prüm alle Gemeinden. In der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden Heilenbach, Schleid, Seffern, Sefferweich, Ehlenz, Oberweiler, Bickendorf, Fließem, Nattenheim, Wiersdorf, Ließem, Biersdorf am See, Hamm, Echtershausen und Niederweiler.

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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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