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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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11.01.2007rss_feed

Warnung vor gefälschten „Aufnahmeanträgen“ für den Bundesfachverband Fleisch e. V.

Am heutigen Tag ging bei der Geschäftsstelle ein gefälschter "Aufnahmeantrag" für die Mitgliedschaft im Bundesfachverband Fleisch e. V. ein.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin,
• dass es sich bei diesem Antrag um eine Fälschung handelt und der Bundesfachverband Fleisch e. V. nichts mit dem Antrag zu tun hat;
• dass wir zu keinem Zeitpunkt derart gestaltete Aufnahmeanträge verwendet haben.
Strafantrag unsererseits wird gestellt!
Der Antrag wurde ausweislich des Poststempels am 10.1.2007 vom Postamt Stuttgart 141, Postleitzahl 70163, versandt.
Offensichtlich wird hier versucht, in den Besitz von Kontendaten von Firmen zu gelangen, um anschließend mittels des Lastschriftauftrages Beträge von den Konten abzubuchen. Oftmals vergehen einige Tage, bis der Kontoinhaber dies bemerkt und der oder die Betrüger sind nicht mehr dingfest und haftbar zu machen.

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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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