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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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27.01.2006rss_feed

Verbesserung des Tierschutzes: EU-Aktionsplan angenommen

Die EU-Kommission hat einen neuen Aktionsplan angenommen, der für einen Zeitraum von fünf Jahren gilt. Dort sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Schutz und Wohlbefinden der Tiere geregelt sein. Der Aktionsplan soll dafür sorgen, dass Fragen des Tierschutzes in den kommenden Jahren bestmöglich in die EU-Politikebene und den Beziehungen der EU zu Drittländern einbezogen werden. Zur Verwirklichung dieses Ziels wurden fünf Hauptaktionsbereiche für 2006–2010 festgelegt, und zwar:

Verbesserung der Mindestnormen für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren,

Förderung von Forschung und Alternativen zu
Tierversuchen,

Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren,

bessere Information der Tierhalter / Tierbetreuer sowie der allgemeinen Öffentlichkeit über Fragen des Tierschutzes,

Unterstützung internationaler Tierschutzinitiativen;

Markos Kyprianou, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte:
Schutz und Wohlbefinden der Tiere sind von wesentlicher Bedeutung, nicht zuletzt aus ethischen und moralischen Gründen, jedoch auch im Hinblick auf Tiergesundheit und Lebensmittelqualität. Die KOM hat sich bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans auf das umfassende Feedback von Verbrauchern,
Interessengruppen, Wissenschaftlern und internationalen Organisationen gestützt. Über die nächsten fünf Jahre hinweg sollen die geltenden Tierschutzvorschriften weiterentwickelt und aktualisiert werden, damit die EU-Normen weiterhin weltweit zu den strengsten zählen.

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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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