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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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13.04.2006rss_feed

Schweinepest in Nordrhein-Westfalen: Änderung der Gebietskulisse

Wie uns das MUNLV soeben mitteilte, hat sich im Hinblick auf den Zugewinn weiterer Erkenntnisse bei den Kriterien für die Festlegung von Kompartimenten die Notwendigkeit erwiesen, die Gebietskulisse der Kompartimente zu verändern.

Zur praktikablen Umsetzung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest, insbesondere der 3-Tage-Regelung auch für Fahrzeuge, die Schlachtschweine transportieren, wird die Anlage (zu § 4 Abs. 1 und 2) der Verordnung wie folgt gefasst:

Gebiet 1: Die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Detmold
Gebiet 2: Die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln

BMELV wird diese neue Gebietskulisse noch heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen, so dass sie dann erwartungsgemäß ab Morgen, den 14. März 2006 in Kraft ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedingungen für die Einhaltung der Biosafety – Maßnahmen uneingeschränkt zu beachten sind; es hat sich lediglich eine Änderung der regionalen Gebietskulisse ergeben.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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