Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS

Seit Jahren schon ist die Situation der Tierkörperbeseitigung, insbesondere hinsichtlich der verlangten Entgelte in Hessen Nord, dem Einzugsbereich der TBA Schäfer, für die dort ansässigen Schlachtbetriebe kaum noch erträglich.

In unzähligen Gesprächen teilweise mit Beteiligung des zuständigen Ministers wurde versucht, eine erträgliche Lösung zu finden.

Zwar gab es Erleichterungen und erste Hoffnungsschimmer, aber immer wieder tauchten und tauchen neue Probleme auf.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Mittlerweile liegen neue Regelungen für das Verbringen vor. Diese berücksichtigen bereits das 4. mulitilaterale Abkommen.

Die neuen Regelungen können  im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Der Verband hatte sich in einem Schreiben an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz gewandt.

Mittlerweile liegt ein Antwortschreiben des LUA vor. Demnach wird in Rheinland – Pfalz wie folgt verfahren:

Mehr im  im Bereich Interna.

 

Unter Leitung von Abteilungsleiter Kühnle fand am 27.03.2007 im BMELV ein Expertengespräch zum bestehenden nationalen Verfütterungsverbot tierischer Fette statt.

Den Ergebnisvermerk können Sie im Bereich Interna einsehen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Das BMELV informiert uns darüber, dass die Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 3. April 2007 heute (4. April 2007)im  elektronischen Bundesanzeiger  veröffentlicht wird und morgen (5. April 2007) in Kraft tritt.

Eine Leseversion kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

Im Zusammenhang mit der 11. Änderungsverordnung ergeben sich auch Änderungen bezüglich des Verbringens. Diese können ohne Gewähr und unter Ausschluß jedweder Haftung im Bereich Interna heruntergeladen werden.

Ebenfalls im Bereich Interna können Sie das 4. multilaterale Abkommen herunterladen.

 

Das BMELV hat uns das Protokoll der Sitzung des SCOFCAH vom 22. März 2007 übermittelt.

Unter anderem wurden Änderungen der Entscheidung 2005/393/EG der Kommission die Blauzungenkrankheit betreffend beschlossen.

Auch die Probleme der Ausfuhr von tierischen Erzeugnissen in die Russische Föderation (RUS) wurden erörtert.

Mehr im Bereich Interna.

 

 

 
30.03.2007
Dr. Gerd Müller, MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Photo: ADR

Auf der hervorragend organisierten und durchgeführten ADR-Jahrestagung am 29. März 2007 fand der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Gerd Müller klare Worte zur EU-Tierschutztransportverordnung.

Er wies darauf hin, dass es für eine solche Verordnung in Deutschland keine Veranlassung gebe und die Verordnung den Händlern nicht gerecht werde.

Er betonte, dass Leute, die das seit 40 Jahren machen keine Nachschulung brauchen und das Bewegung in den Befähigungsnachweis komme.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Am 28. März 2007 wurde in Niedersachsen ein sogenanntes Sentineltier positiv auf Blauzunge getestet.

Ab dem 29. März 2007 endet daher in Deutschland die vektorfreie Zeit.

Die 11. Änderungsverordnung wurde uns im Entwurf übermittelt. Diese berücksischtigt aber noch nicht das Ende der vektorfreien Zeit.

Mehr im Bereich Interna.

Hier finden Sie auch die vom LAVES Niedersachsen veröffentlichten vorläufigen Verbringungsregelungen.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Das BMELV teilt uns folgendes mit:

Nach der Systematik der aufgeführten Beförderungsdauer und Ruhezeiten in diesem Kapitel handelt es sich bei der sog. 14-1-14- Regelung um eine Höchstbeförderungszeit von max. 29 Stunden, so dass längere Ruhepausen als 1 Stunde zu Lasten der zulässigen Gesamtbeförderungszeit von 29 Stunden anzurechnen sind.

Mehr im Bereich Interna.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Das BMELV teilt uns u. a. folgendes mit:

Zum Begriff der Beförderung:

Für das Herausrechnungen der Umlade- und Entladezeit gibt auch der Text der Verordnung … keinerlei Ansatzpunkte, so dass das HZA Hamburg-Jonas im Rahmen seiner Prüfung bei der Berechnung der Beförderungszeit bis auf Weiteres davon ausgeht, dass die Beförderung mit Verladen des ersten Tieres auf dem LKW beginnt und mit Entladung des letzten Tieres vom LKW am Bestimmungsort endet. …

Dem steht jedoch die Aussage des Niedersächsischen Ministers für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Heinrich Ehlen, entgegen, der uns mitteilt:

Im Übrigen wurde im Sinne einer bundeseinheitlichen Auslegung durch Erlass meines Hauses zum Begriff Beförderung klarsgestellt, dass dieser das Entladen und das Verladen an Zwischenstationen, nicht jedoch das Beladen am Versandort, umfasst.

Mehr im Bereich Interna.

 
Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>