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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Bund und Länder arbeiten Hand in Hand und mit Hochdruck daran, eine rechtzeitige Bereitstellung der Impfstoffe sicherzustellen. Selbst wenn in Deutschland kein Impfstoff bis zum notwendigen Anwendungszeitpunkt zugelassen ist, hat der Bund die Möglichkeit, die Anwendung über eine Eilverordnung zu erlauben.

Davon wird die Bundesregierung, falls erforderlich, Gebrauch machen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute in Berlin. Bisher hat keine der in Frage kommenden Firmen einen Antrag auf Zulassung gestellt.

 
12.02.2008

Das BMELV meldet den 1. BSE-Fall im Jahr 2008.

Mehr (mit Karte und einer Übersicht der BSE-Fälle von 1995 bis 2008) im Bereich Interna.

 
Wir alle gemeinsam haben es geschafft: Das Quorum im Europäischen Parlament ist erreicht! Unser Dank gilt denen, die aktiv daran mitgearbeitet haben.
 

Das BMELV hat im Bundesanzeiger vom 24. Januar 2008 die Bekanntmachung einer Entscheidung der Kommission veröffentlicht.

Mehr  im Bereich Interna.

 
Im Europäischen Parlament liegt eine Schriftliche Erklärung zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen (Nr. 00 88/2007) vor.
 
Rainer Wagner,  Präsident des Bundesverbandes Vieh und Fleisch (BVVF) und des Bundesfachverbandes Fleisch e. V. (BFF e. V.)

Der Präsident des Bundesfachverbandes Fleisch e. V. (BFF e. V.), Rainer Wagner, lehnt in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen Untergrenzen für die Fleischbranche ab.

Gleichzeitig betont Wagner, dass wer seine Arbeitskraft in Vollzeit einsetzt, der muss von seinem Lohn auch leben können.

Das vollständige Interview finden Sie im Bereich Interna.

 
Standarderklärung im Standardblock (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Vervielfältigung, Download, etc. nicht gestattet

Das BMELV hat uns dankenswerterweise die sogenannte Standarderklärung nun auch in den folgenden Sprachen übermittelt:

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle wünschen den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Vieh und Fleisch, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihren Familien

FROHE WEIHNACHTEN  

und

ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2008.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und stehen Ihnen ab dem 2. Januar 2008 wieder mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an das polnische Landwirtschaftsministerium die Auffassung des BVVF bestätigt:

Hiernach kann die Veterinärbehörde an der Ausfuhrstelle (exit point) - in diesem Fall in Polen - zwar Anmerkungen auf dem T5 machen, wenn sie der Auffassung ist, dass Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vorliegen, sie muss aber das T5 an die zuständige Zahlstelle zurücksenden.

Der BVVF hatte in Gesprächen mit der Kommission und der U.E.C.B.V. immer auf die Problematik der Nichtzurücksendung des T5 hingewiesen und die nunmehr bestätigte Auffassung vertreten.

Das Dokument kann  im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Das BMELV hat uns das amtliche Vorzertifikat für die Verbringung von lebenden Schweinen innerhalb der Europäischen Union, die zur Schlachtung bestimmt sind und deren Fleisch zur Ausfuhr in die Russische Föderation bestimmt ist (Stand: 07.12.07) übermittelt.

Dieses kann zusammen mit dem Anschreiben im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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