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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Nachdem im Landkreis Calw in Baden-Württemberg ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, wurden nun auch in Bayern neue Restriktionszonen eingerichtet.

Eine Übersicht können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
BMEL möchte aus gegebenem Anlass auf das Auftreten von MKS in Marokko hinweisen. Das MKS Geschehen in Marokko in der Region Maghreb unweit der Stadt Tangar stellt auch für die EU eine Bedrohung dar. Die Stadt Tangar dient auf Grund der Nähe zu Spanien oftmals als Einfuhrregion für lebende Tiere (insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen) nach Nordafrika.
Durch die Verbringung lebender Tiere mittels europäischer Transportfahrzeuge, die nach der Abladung zurück in die EU fahren, besteht eine erhöhte Gefahr der Verschleppung der Maul-und Klauenseuche aus den betroffenen Ländern Nordafrikas nach Europa (insbesondere nach Spanien).
Der ständige Ausschuss für Tiergesundheit hat in seiner letzten Sitzung am 16.01.2019 einstimmig für die Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung des Maul- und Klauenseuche-Virus aus Algerien gestimmt. Damit wir die Gültigkeit des Durchführungsbeschlusses um die Länder Libyen, Marokko und Tunesien erweitert. Der Durchführungsbeschluss fokussiert sich insbesondere auf die regelgerechte und dokumentierte Reinigung und Desinfektion von Lebenstiertransportfahrzeug, die aus den Länder Algerien, Libyen, Marokko und Tunesien EU-Hoheitsgebiet betreten. Reinigung- und Desinfektionsprotokolle müssen dabei an der Grenzkontrollstelle bei Eintritt in die EU vorgelegt werden.
Spanien weist die Mitgliedsstaaten darauf hin, dass die zuständigen Behörden an den spanischen Grenzkontrollstellen (GKS) zur strengen Einhaltung der Vorgaben des Durchführungsbeschlusses aufgefordert wurden. Fahrzeuge, die den strengen Anforderungen zur Reinigung und Desinfektion nicht entsprechen, werden an spanischen GKS zurückgewiesen.

BMEL bittet demnach alle in Deutschland in diesem Geschäft tätigen Unternehmen ebenfalls um strenge Einhaltung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/675, um eine Einschleppung der MKS in die EU zu verhindern.

 

WIR BITTEN DRINGEND UND NACHDRÜCKLICH UM BEACHTUNG!

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW weist nachdrücklich auf Folgendes hin:

Achtung: Beim Transport nicht geimpfter Tiere in BTV-8-freie Gebiete gilt ab sofort eine neue Regelung: Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Zucht- und Nutzrindern aus BTV-Sperrgebieten in freie Gebiete ist die Dokumentation der Repellent-Behandlung gegen Insekten zum Zeitpunkt der Blutentnahme auf einer separaten Tierhaltererklärung, die das Tier während des Transports begleiten und dem Tierhalter am Bestimmungsort übergeben werden muss.

Die geänderte Tierhaltererklärung (Tierhaltererklärung Repellentbehandlung) kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

Auch die neuen Verbringungsregeln (BT - Optionen Verbringung aus Restriktionsgebiet_ergänzt") können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Eine Übersicht über die Restriktionszonen mit Stand vom 4. Februar 2019 können können Sie Bereich Interna herunterladen.

Für den Freistaat Bayern ist nun auch eine Karte vorhanden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Deutschland mit Stand vom 31. Januar 2019 können Sie im Bereich Interna herunterladen.

Dort finden Sie auch eine Übersicht des LAVES Niedersachsen über die Vorschriften für die Verbringung von empfänglichen Tieren Sperma, Eizellen und Embryonen gemäß Kapitel 3, VO (EG) 1266/2007.

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Eine Übersicht über die Restriktionszonen in Deutschland mit Stand vom 29. Januar 2019 können Sie Bereich Interna herunterladen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW teilt mit:

Eine regelmäßige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist wichtig, denn nur so können die Schafe, Ziegen und Rinder vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt und weiterhin freier Handel betrieben werden. Die Impfung kann jederzeit begonnen werden. Vor dem Hintergrund des sich ebenfalls ausweitenden BTV-4-Geschehens in Frankreich wird die Impfung gegen beide Virustypen (BTV-4 und BTV-8) dringendst empfohlen.

NEU: In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 22.01.2019 von der Tierseuchenkasse für die Impfung gegen BTV 8 eine Beihilfe in Höhe von 1,-€ je Impfdosis/je Rind.

Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind:

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das LANUV NRW teilt mit:

Aufgrund eines weiteren bestätigten BTV8 Ausbruchs am 18.01.2019 in Seibersbach im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz werden in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nachfolgende Städte und Kreise gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit zusätzlich zum Sperrgebiet erklärt:
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Siegen-Wittgenstein
Hochsauerlandkreis
Kreis Olpe
Märkischer Kreis
Hagen
Wuppertal
Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreis Mettmann
Düsseldorf
Leverkusen
Remscheid
Solingen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

In Bayern tangiert die Restriktionszone folgende Regierungsbezirke:
(Quelle: Pressemitteilung Nr. 7/19)

Regierungsbezirk Unterfranken: LKr. Aschaffenburg, Lkr. Main-Spessart und Lkr. Miltenberg.

Regierungsbezirk Schwaben: Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu, Lkr. Neu-Ulm sowie die Kreisfreien Städte Memmingen und Kempten.

Weitere Informationen im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns wie folgt mit:

…Mit dem jüngsten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist die Seuche wieder ein Stück näher an hessisches Landesgebiet herangerückt. Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km umfasst nun mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes. Nahezu vollständig im Sperrgebiet liegen nun die Kreise in Süd- und Mittelhessen. Die einzige Ausnahme bilden wenige Gemeinden im nordöstlichen Vogelsbergkreis, die noch nicht dem Sperrgebiet angehören. In Nordhessen sind einzelne Gemeinden in den südlichen bzw. westlichen Regionen der Landkreise Waldeck-Frankenberg, Fulda und des Schwalm-Eder-Kreises von Sperrmaßnahmen betroffen.
Insbesondere der Handel von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Sperrgebiet in von Blauzungenkrankheit freie Gebiete ist durch EU-Vorgaben streng geregelt……

Weiter im Bereich Interna.Dort kann auch die Karte (Lagedarstellung vom 21.01.2019 um 15:07 Uhr) heruntergeladen werden.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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