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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg wurde ein weiterer Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand bestätigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird rund um den Ausbruchsbetrieb eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet. Waren zuvor durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Calw (BaWü) Landkreise und Städte in drei Regierungsbezirken in Bayern umfasst, sind nun mit Ausnahme von Niederbayern Gebiete in allen bayerischen Regierungsbezirken von Restriktionsmaßnahmen umfasst.

Die genaue Abgrenzung der Restriktionszonen erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden mittels Allgemeinverfügungen. Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone gelten bestimmte unionsrechtliche Bestimmungen: Das Verbringen von Wiederkäuern in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit möglich.

Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Weitere Informationen mit Karte im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass gestern den Niederlanden ein neuer Entwurf für ein Memorandum zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen Sperrzone in niederländisches Hoheitsgebiet vorgelegt wurde.

Auf Grundlage der fachlichen Stellungnahme durch das FLI zu den umfangreichen niederländischen Anmerkungen und Änderungsvorschlägen, wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. …

BMEL steht in regem Kontakt mit den NLD und wird weiterhin die Verhandlungen prioritär behandeln.

BMEL unterrichtet umgehend, sobald sich ein neuer Sachstand ergibt.

Die mit ESP und ITA in Verhandlung stehenden Memoranden befinden sich derzeit in der Überarbeitung. …

Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1) teilt soeben u. a. wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Memoranden zur Blauzungenkrankheit mit Spanien, Italien und den Niederlanden hat sich folgender Sachstand ergeben:

- Die Niederlande (NL) haben mitgeteilt, dass sie das Verbringen von nicht-geimpften, mit Kolostrum von geimpften Muttertieren getränkten Kälbern nicht als ausreichend sicher ansehen und so nicht akzeptieren. Das BMEL wird daher einen neuen Vorschlag unterbreiten, so dass ggf. mittels PCR negativ untersuchte und seit der Probenahme unter Repellent-stehende Kälber verbracht werden könnten. Ob dieser Vorschlag seitens NL akzeptiert wird muss abgewartet werden.
-
Italien hat einen Gegenvorschlag eines Memorandums vorgelegt, der den Ländern noch nicht bekannt ist und derzeit beim BMEL geprüft wird.
-
Spanien hat nur geringfügige Änderungen im Memorandum vorgeschlagen, möchte aber im Gegenzug auch die Zusicherung spanische Kälber unter den gleichen Bedingungen nach Deutschland verbringen zu dürfen. Nach Ansicht der Länder wäre dies zu akzeptieren, da man den gleichen Sicherheitsstandard voraussetzen muss. Hinweis: In Spanien treten derzeit die Serotypen 4 und 16 auf.

Dem BMEL ist die angespannte Kälbersituation bewusst. Wann jedoch mit Rückmeldungen der Mitgliedstaaten gerechnet werden kann ist nicht bekannt. BMEL wurde wiederholt gebeten, sich auch für entsprechende Memoranden mit Luxemburgund Belgien für Kälber einzusetzten, dies wurde zugesagt.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg teilt uns soeben wie folgt mit:

Stuttgart, 21.02.2019

Az.: 33-9124.20

Blauzungenkrankheit: Regelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Betrieben in Baden-Württemberg
Hier: Verlängerung der Übergangsregelung mittels Freitestung; Impfintervalle für innergemeinschaftliches Verbringen

Anlässlich der heute stattgefundenen Bund-Länder-Telefonkonferenz werden folgende Informationen zu den im Schreiben vom 13. Februar 2019 mitgeteilten Regelungen ergänzt:

- Die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet (Option 4: negative PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) wird bis zum31.03.2019 verlängert.

Eine weitere Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinweg wird sowohl vom BMEL als auch vom FLI kritisch gesehen und in jedem Fall von einer neuen Risikobewertung abhängig gemacht. Da ab Ende März je nach Wetterlage wieder mit verstärktem Insektenflug gerechnet werden muss, verringert sich die Wahrscheinlichkeit, die Übergangsregelung auf Basis einer vektorarmen Zeit weiterhin begründen zu können. Umso mehr und dringender müssen die Tierhalter auf die Notwendigkeit der Impfung als Voraussetzung für die zukünftige Verbringung empfänglicher Tier in freie Gebiete hingewiesen werden.

- Bezüglich der zu verbringenden Impftiere (Optionen 1 und 2) muss nochmals ergänzt und präzisiert werden, dass die Impfintervallüberschreitung um maximal drei Monate ausschließlich für das innerstaatliche Verbringen gilt, nicht für das innergemeinschaftliche, da es sich hierbei um eine rein nationale Absprache handelt. Für das Verbringen in andere Mitgliedstaaten gelten unberührt die Bestimmungen des Anhangs III Absatz 5 der VO (EG) Nr. 1266/2007, die das Einhalten der Impfintervalle gemäß der Angaben des Impfstoffherstellers fordern. Tierhalter, die empfängliche Tiere innergemeinschaftlich vermarkten wollen, müssen daher umso mehr auf die genau Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Impfwiederholungsfristen achten.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1) teilt soeben u. a. wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bund und Länder haben sich darüber verständigt, die erleichterten, innerstaatlichen Verbringungsregelungen zur Blauzungenkrankheit über den 28.02.2019 bis zum 31.03.2019 zu verlängern. Nach Information des Friedrich-Loeffler-Instituts besteht durch die derzeit noch kleine Gnitzen-Population ein noch reduziertes Übertragungsrisiko. Die freien Bundesländer haben dem Vorgehen zugestimmt.
Mitte / Ende März soll sich hierzu erneut besprochen und ein Auslaufen oder eine weitere Verlängerung beschlossen werden.

Die Regelungen zum Verbringen von empfänglichen Tierarten aus Betrieben in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes, auf der auch die Tierhaltererklärungen hinterlegt sind: lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-b/blauzungenkrankheit

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben FS-KS-7/4111 vom 18. Februar teilt der Föderalen Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung in der Russischen Föderation (ROS) mit, dass die befristeten Sperren für die Einfuhr von frischem und gekühltem Fleisch für alle Unternehmen aus Deutschland (verhängt ab dem 4. Februar 2013) und für Fleisch- und Milcherzeugnisse für die Unternehmen in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (verhängt ab dem 18. Oktober 2012) und Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (verhängt ab dem 11. Februar 2013) in die Russische Föderation ab dem 20. Februar 2019 aufgehoben werden.

Das Schreiben des BMEL kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MLR Stuttgart hat uns soeben die aktualisierten Verbringungsregelungen und Tierhalter*innenerklärungen übermittelt.

Die in dem Anschreiben erwähnten Dokumente können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL hat uns soeben den aktuellen Verfahrensstand mitgeteilt.

Den Verfahrensstand finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Komitee für Veterinärkontrolle und -überwachung des Ministeriums für Landwirtschaft der Republik Kasachstan hat folgende befristete Sperre ab dem 17. Januar 2019 verhängt:
Für die Einfuhr von lebenden großen und kleinen Wiederkäuern, Wild-, Zoo- und Zirkustieren, die für die Blauzungenkrankheit empfänglich sind, Altweltkamelen und anderen Vertretern der Familie der Kamele (Lamas, Alpakas, Vikunjas), Samen von Zuchtrindern, -schafen und -ziegen, Embryonen von großen und kleinen Wiederkäuern aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Kasachstan.

Das Schreiben des BMEL finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Nachdem im Landkreis Calw in Baden-Württemberg ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, wurden nun auch in Bayern neue Restriktionszonen eingerichtet.

Eine Übersicht können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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