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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie das aktualisierte Merkblatt des LUA zu den BT-Verbringungsregelungen mit der Bitte um Information Ihrer Mitglieder.

Bis zum 17.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen ungeimpfter Tiere mit PCR-Untersuchung und Repellent-Behandlung noch möglich, danach nicht mehr.

Ab dem 18.5.2019 ist das innerstaatliche Verbringen von Kälbern geimpfter Muttertiere nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe Nr. 2, Option 3 und 4 des Merkblattes) möglich. Die dafür nötigen Tierhaltererklärungen werden derzeit abgestimmt und Ihnen in der endgültigen Fassung noch übersandt.

Die Übergangsfristen wurden zwischen den Bundesländern abgestimmt und gelten für ganz Deutschland. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des FLI zur Blauzungenkrankheit (s. Anlage) war es erforderlich geworden, die geltenden, vereinfachten Verbringungsregelungen an das in den Monaten Mai bis Oktober als hoch eingeschätzte saisonale Übertragungsrisiko durch Gnitzen anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Ab 18. Mai 2019 können nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur noch Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild mit einem wirksamen Impfschutz oder mit einem Antikörpernachweis gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) aus Baden-Württemberg in BTV-8-freie Regionen anderer Bundesländer verbracht werden. Bund und Länder haben sich wegen der steigenden Umgebungstemperaturen und der damit verbundenen vermehrten Aktivität der Gnitzen (Bartmücken) als Überträger von BTV-8 darauf verständigt, dass die bisherigen Sonderregelungen am 17. Mai 2019 auslaufen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben (14:15 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie kurz über den Sachstand zu dem in Verhandlung stehenden multilateralen Memorandum unterrichten:

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns nunmehr soeben (13:38 Uhr) wie folgt mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ausgehend von der qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) haben die Länder, das BMEL, das FLI und das Paul-Ehrlich-Institut die aktuelle Situation zum Blauzungengeschehen am 30.04.2019 in einer Telefonkonferenz erörtert.

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass zwischen Bund und Ländern Konsens besteht, dass das bisherige Verfahren für das innerstaatliche Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone in nicht betroffene Gebiete Deutschlands in der nun vektoraktiven Zeit nicht aufrechterhalten werden kann.

Um innerstaatlich ein Verbringen von Kälbern unter 90 Tagen in besonderen Fällen zu ermöglichen, dabei aber weiterhin eine Verbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern und eine Bekämpfung nicht zu gefährden, bestand entsprechend der Risikobewertung des FLI Konsens darin, dies am besten über eine strikte Reglementierung von virämischen Tieren zu erreichen. Hierzu wurde folgendes Vorgehen unter den Ländern vereinbart: …

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Soeben (09:06 Uhr) erreichte uns vom BMEL folgende Mtteilung:

Blauzungenkrankheit

Telefonkonferenz zur BT-Situation am 30.04.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
um weiteren und von meiner Seite auch verständlichen, Nachfragen vorzubeugen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich das Protokoll zur Telefonkonferenz zur BT-Situation am 30.04.2019 und damit zum weiteren Vorgehen in der Schluss-Abstimmung befindet. Ich gehe davon aus, dass ich Sie heute Nachmittag über die Ergebnisse informieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Am heutigen Tag soll eine Telefonkonferenz der Bundesländer mit dem BMEL stattgefunden haben. Leider liegen uns diesbezüglich - trotz Nachfragen und der Bitte um kurzfristige Mitteilung- noch keine Informationen vor (Stand: 21:35 Uhr).

 

Das BMEL teilt uns soeben u. a. wie folgt mit:
Mit Verbalnote 2019/70946263 teilte die türkische Botschaft mit, dass die SBV- Zusatzbescheinigungen für tragende und nicht tragende Zuchtwiederkäuer (Rind, Schaf, Ziege) annulliert werden. Für den Export von Rindersamen wird weiterhin eine Zusatzbescheinigung benötigt.

Das vollständige Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zum Thema Tiertransporte vom 12. April 2019 finden Sie im Bereich Interna.

 

Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns soeben (17. April 2019 08:22 Uhr) wie folgt mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt übersende ich Ihnen nachrichtlich einen Folgeerlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Thematik Transporte landwirtschaftlicher Nutztiere in bestimmte Drittländer außerhalb der Europäischen Union vom 16. April 2019.

Den Erlass finden Sie im Bereich Interna.

 

Eine erste Einschätzung zu den Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Februar 2019 finden Sie im Bereich Interna.

 
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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