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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die unten stehende Mail (
vom 27. Mai 2019), in der auf einen redaktionellen Fehler in 1b der Erwägungsgründe des Memorandums mit ESP hingewiesen wurde.
Der Fehler wurde inzwischen in Absprache mit den spanischen Kollegen korrigiert. Anliegend übermittle ich demnach die nun finale gültige Fassung des unterzeichneten Memorandums mit Spanien zur Verbringung von unter 70 Tage alten Kälbern aus den Restriktionszonen der beiden Länder zu Ihrer Kenntnis.

Die anliegende ergänzende Gesundheitsbescheinigung habe ich der Vollständigkeit halber auch noch einmal beigefügt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Erregeridentifizierungstest (PCR) im Falle der Varianten der Artikel 1b und 1c, entsprechend den Angaben des zugelassenen Testkits, eine Poolung von Einzelblutproben möglich ist. Ein gesonderter Hinweis im Memorandum auf diese Möglichkeit der Poolung wird als nicht notwendig erachtet.

 
Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e. V.

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. hat uns seine Pressemitteilung vom heutigen Tag übermittelt:

Verband prangert Heuchelei des Lebensmitteleinzelhandels und der Verbraucher bei Einkaufsverhalten an. Stellenwert der heimischen Agrarprodukte muss stärker in das Bewusstsein der Politik, Behörden und Verbraucher gerückt werden.

München/Berching – Eine nur schwer zu ertragende Heuchelei des Verbrauchers, aber auch des Lebensmitteleinzelhandels hat der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Reinhold Koller, anlässlich der Eröffnung der Grillsaison bei Sonderangeboten für Rindfleisch von namhaften Discountern angeprangert. Es könne nicht angehen, dass von der heimischen Landwirtschaft und dem Agrarhandel immer strengere Auflagen und immer neue Qualitätsprogramme mit deutlich steigenden Kosten gefordert werden und gleichzeitig marktbeherrschende Discounter südamerikanisches Rindfleisch zu Tiefstpreisen anbieten.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns mit:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Nachgang zu den Verhandlungen für die Unterzeichnung des Memorandums zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus der jeweiligen BT-Restriktionszone hat der spanische Veterinärdienst darum gebeten, eine Dokumentation des Befundes der in Artikel 1 Buchstabe b bzw. c des Memorandums vorgesehenen PCR-Untersuchung in die ergänzende Tiergesundheitsbescheinigung mit aufzunehmen.

Eine überarbeitete Fassung der ergänzenden Tiergesundheitsbescheinigung übersende ich beigefügt zu Ihrer Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben (19:48 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Bezug auf meine heutige Nachricht möchte ich noch auf folgende redaktionelle Fehler hinweisen, die im Laufe der Verhandlungen übersehen wurden.

  1. Die Vorgabe, dass die Kälber geimpfter Mütter auch aus geimpften Beständen stammen müssen, gilt nur für die Option 1a) (Impfung der Mutter vor der Trächtigkeit – keine PCR). Hier ist in der deutschen Fassung der Erwägungsgründe scheinbar im Rahmen des copy paste ein Passus hineingerutscht, der dort nicht hingehört. In der spanischen Fassung und im verfügenden Teil ist allerdings der Sachverhalt richtig dargestellt.
  2. In der Überschrift der Tiergesundheitsbescheinigung sind die Verweise auf die Verbringungsrichtung nicht adäquat angepasst worden. Es wird darum gebeten, für die Zertifizierung die anliegende korrigierte Tiergesundheitsbescheinigung zu verwenden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erfahren wir soeben (12:51 Uhr) wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend Informationen des BMEL mit angefügtem Abkommen zwischen Deutschland und Spanien zum Verbringen von bis zu 70 Tage alten Kälbern übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Das Abkommen tritt am 03.06.2019 in Kraft. Ein Verbringen von Kälbern nicht gegen BTV-8 geimpfter Kühe nach Spanien ist wegen der Vorlaufzeiten mit Repellentbehandlung und PCR-Untersuchung frühestens in ca. (2 ½ bis) 3 Wochen möglich, sofern die Behandlung der Tiere unverzüglich begonnen wird. Kälber geimpfter Kühe können mit/ohne PCR-Untersuchung ab 03.06.2019 nach Spanien verbracht werden.

Das BMEL teilt uns soeben (17:00 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Beigefügtes Memorandum mit dem spanischen Veterinärdienst zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus den wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen übersende ich zu Ihrer Kenntnis.
Das Memorandum wurde von den beiden Leitern der Veterinärdienste am heutigen Tage unterschrieben und wird gemäß Vereinbarung mit dem spanischen Veterinärdienst am 3.6.2019
in Kraft treten.

 

Aufgrund des partiellen Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland ist der Handel von Rindern aus den großräumigen Restriktionsgebieten strengen Beschränkungen unterworfen worden. Diese beziehen sich vorwiegend auf das Verbringen von Kälbern in andere EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel nach Italien, die Niederlande oder Spanien. Vor allem bayerische Betriebe sind von diesen Maßnahmen betroffen. In Verhandlungen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun Verbesserungen für die heimischen Betriebe erreicht.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: Die Risiken, die sich aus der Blauzungenkrankheit für unsere Landwirte und ihre Viehbestände ergeben, nehmen wir sehr ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, den innergemeinschaftlichen Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig ist. Mit den Niederlanden und Italien haben wir uns hierzu auf klare Kriterien verständigt und damit Erleichterungen für den Handel mit Kälbern und Rindern aus den Restriktionsgebieten erwirkt. Auch mit Spanien führen wir diese Gespräche intensiv, sind auf einem guten Weg und zuversichtlich, zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abzuschließen.

Die Leiter der Veterinärdienste von Deutschland und Spanien treffen sich am Rande der Generalversammlung der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in Paris zwischen dem 26. und 31. Mai. Damit wäre eine wesentliche Erleichterung für den innergemeinschaftlichen Handel mit Kälbern aus den südlichen Teilen Deutschlands, insbesondere aus Bayern, geschaffen.

Quelle: BMEL - PM 109/19 Handel mit Rindern aus Restriktionsgebieten - Bundesagrarministerium erreicht Erleichterungen vom 23. Mai 2019

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

323-36101-ESP/0001
323-35226/0009

Sehr geehrte Damen und Herren!
Beigefügtes Memorandum mit dem italienischen Veterinärdienst zum Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern aus den wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit eingerichteten Restriktionszonen übersende ich zu Ihrer Kenntnis.

Auch für das Memorandum mit Spanien, das sich derzeit noch in Verhandlungen befindet, ist eine baldige Unterzeichnung vorgesehen. Sobald diese erfolgt ist, werden wir Sie umgehend unterrichten.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forst Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 08.05.2019 übersende ich Ihnen die beiden Tierhaltererklärungen für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern. Diese Tierhaltererklärungen wurden mit allen Bundesländern abgestimmt und sind ab dem 18.05.2019 anzuwenden.
Der Unterschied der beiden Tierhaltererklärungen liegt im Zeitpunkt der Grundimmunisierung des Muttertieres gegen das Blauzungenvirus:

- Impfung vor der Belegung ODER

- Impfung während der Trächtigkeit.

-> Wurde das Muttertier VOR der Belegung geimpft, kann ausgeschlossen werden, dass ein BT-infektiöses (virämisches) Kalb geboren wird, daher ist hier keine zusätzliche PCR-Untersuchung erforderlich. Dem Kalb muss Kolostrum (Biestmilch) verabreicht werden.

->Wurde das Muttertier hingegen erst WÄHREND der Trächtigkeit gegen BTV geimpft, kann nicht ausgeschlossen werden, dass BT-infektiöses Kalb geboren wird und daher ist bei diesen Tieren, trotz Kolostrumgabe, eine PCR-Untersuchung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund von Nachfragen teile ich Ihnen hiermit den Sachstand zu den in Verhandlung stehenden Memoranden zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern aus der deutschen Restriktionszone nach ITA und ESP mit.

ITA wurde am 03.05.2019 ein erneuter Vorschlag unterbreitet, nachdem die Verbringung aus der deutschen Restriktionszone nach ITA unter denselben Bedingungen möglich wäre, wie die innerstaatliche Verbringung in freie Gebiete. Grundlage wäre die passive Immunität der Kälber. ITA hat grundsätzlich hierzu eine positive Rückmeldung gegeben, sodass eine zeitnahe Unterzeichnung des Memorandums möglich scheint. Sobald das Memorandum mit ITA unterzeichnet und damit anwendbar ist, erhalten Sie und die zuständigen Behörden der Länder umgehend entsprechende Mitteilung.

Die Verhandlungen mit ESP ruhen aus politischen Gründen bis auf weiteres. Das Referat 323 bemüht sich, auch hier als bald möglich eine Einigung herbeizuführen

 

Klöckner: Wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration - Isofluran-Verordnung im Bundeskabinett
Landwirte sollen Vollnarkose selbst durchführen können – Voraussetzung ist die Erlangung eines Sachkundenachweises

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vorgelegten Verordnungsentwurf der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration befasst. Der Gesetzgeber hatte vergangenes Jahr beschlossen, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.

 
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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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