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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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ASP Poster

Wir bitten als Verband um strikte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung!

Bitte laden Sie die Flyer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft herunter und geben Sie an Ihre Kunden weiter.

 
ASP Poster

Anfang Dezember haben die polnischen Behörden über weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Westpolen informiert. Vergangenen Dienstag wurde der Virus bei einem toten Wildschwein rund 40 km von der deutsch- polnischen Grenze gefunden.
Aufgrund dieser neuen Nachweise hat die EU-Kommission das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Durchführungsbeschluss der Kommission, der die Restriktionszonen definiert, in Kürze angepasst wird. Konkret bedeutet das, dass die in Westpolen eingerichtete Restriktionszone dann unmittelbar bis zur deutsch-polnischen Grenze reichen wird.
Das BMEL ist zum Ausbruchsgeschehen im engen Austausch mit den polnischen Behörden, der EU-Kommission und den Bundesländern. In der kommenden Woche wird es ein Treffen von polnischen und deutschen Veterinären im Grenzgebiet geben, um Informationen auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu beraten
Zudem hat Bundesministerin Julia Klöckner in einem Schreiben an die zuständigen Landesministerien und verschiedene Bundesministerien appelliert, weiterhin bei der Aufklärung über die ASP zu unterstützen. Die Ministerin betont in dem Brief die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen, denn: Der größte Risikofaktor für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist der Mensch.
Das BMEL setzt daher bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP:

 
ASP Poster

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Informationen zum Sachstand des ASP-Geschehens in Westpolen wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt:
Mit Datum von heute hat Polen weitere ASP-Fälle im Powiats Zielonogorski (sieben Fälle, acht Tiere) und Nowosolski (zwei Fälle, zwei Tiere) gemeldet. Diese Fälle sind näher an der deutschen Grenze als die bisherigen (siehe Karte in der Anlage 1); nach Angaben der KOM liegen diese nunmehr nur noch ca. 40 km von Deutschland entfernt. Polen wurde gebeten, nähere Informationen zu den vorgesehenen Maßnahmen zu übermitteln.

Die Gebietskulisse für Westpolen (siehe Anlage 2) wird erneut angepasst werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass noch in diesem Jahr eine gemeinsame deutsch-polnische Task Force-Sitzung unter Beteiligung der Anrainerländer in Berlin stattfinden soll. Die Vorbereitung und Terminabstimmung wird sich nach der Terminierung der ebenfalls noch für dieses Jahr vorgesehenen EUVet-Mission in Brandenburg und Sachsen richten, um Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

 
ASP Poster

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Freitag, den 15.11. hat die Europäische Kommission über den Nachweis der afrikanischen Schweinepest bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im polnischen Distrikt Wschowski (ca. 80 km von der Grenze zu Deutschland entfernt) berichtet. Nach Angaben des polnischen Veterinärdienstes ist das Tier vermutlich durch einen Verkehrsunfall zu Tode gekommen. Der Ort des Nachweises liegt ca. 300 km westlich vom bisherigen auf Grund von afrikanischer Schweinepest eingerichteten Restriktionsgebiet. Das Krisenmanagement-Team Polens wurde einberufen und weitere epidemiologische Untersuchungen wurden eingeleitet.
Das BMEL hat in einer kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz am Freitag Nachmittag die Länder über den Sachstand informiert. Weitere Beratungen über von deutscher Seite zu ergreifende Maßnahmen können erst nach Erhalt weiterer Informationen aus Polen und deren Bewertung eingeleitet werden.
Eine Pressemeldung des BMEL vom Freitag Abend mit den bisher zur Verfügung stehenden Informationen ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/231-Afrikanische-Schweinepest-ASP-Polen.html.
Die polnische Delegation wird voraussichtlich in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 21. – 22.11. über die laufenden Ermittlungen berichten und weitere Informationen zur Verfügung stellen können.
Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit halten wir Sie auf dem Laufenden. …

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Höfken: Impfung ist das A und O, um Virus zu tilgen / Der Impfzuschuss pro Rind beträgt 1,50 Euro, für Schafe und Ziegen 1 Euro.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten teilt uns soeben wie folgt (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) mit:

Im südlichen Rheinland-Pfalz wurde in dieser Woche erneut ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt, zuletzt war dies im Januar 2019 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2019 in Deutschland der Fall. Die Restriktionen für den Transport und Handel mit empfänglichen Tieren auf Grund des bereits eingerichteten Sperrgebietes werden mindestens 2 Jahre bestehen. Nur eine wirksame Impfung schützt die Tiere vor der Ansteckung sagt Ministerin Höfken, allerdings sind die Impfquoten im Land zurzeit gering.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vielleicht schon aus der Presse oder Ihrem Kundenkreis erfahren haben, finden am Dienstag, 22. Oktober 2019 bundesweit Proteste mit einer Hauptkundgebung in Bonn statt.

Der gesamte Sektor der Landwirtschaft mit vor- und nachgelagertem Gewerbe protestiert gegen die unsachgemässen Anschuldigungen und Anfeindungen gegen die Lebensmittelerzeuger aus heimischer Landwirtschaft.

Nachfolgend die vom Bonner Organisator übermittelte Pressemitteilung der Bewegung Land schafft Verbindung ,die aus der Basis der Landwirtschaft, unabhängig von Verbänden, entstanden ist.

Da an diesem Tag nicht nur in der Bundesstadt Bonn, sondern bundesweit mit erheblichen Verkehrsproblemen zu rechnen ist, bitten wir darum, dies bei der Planung von Tiertransporten zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass Tiertransporte im Stau stehen.

 

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Webbasierte Voranmeldung von Import- und Transitsendungen, die einer Veterinärkontrolle unterliegen
Mit Schreiben vom 29. August 2019 informierte die Botschaft der Türkei darüber, dass das türkische Ministerium für Land- und Forstwirtschaft eine webbasierte Software für die Verwaltung des Imports und des Transits von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und Pflanzenerzeugnissen, die das Risiko einer Krankheitsübertragung bergen, entwickelt hat.

Weiter im Bereich Interna - dort können Sie auch das Schreiben des BMEL herunterladen.

 

Tiertransporte bei Temperaturen über 30 Grad Celsius entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben. Ein solcher Transport bedeutet für die Tiere unnötiges Leid und ist daher nicht im Sinne des Tierschutzes. Es ist davon auszugehen, dass ab 30 Grad Celsius Außentemperatur der Toleranzbereich im Inneren des Fahrzeuges ohne eine Klimatisierung des Fahrzeuges nicht mehr eingehalten werden. Ich habe die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg angewiesen, dass bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius keine Tiertransporte mehr abgefertigt werden dürfen, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (25. Juli) in Stuttgart.

Die Schreiben des Bundesverbandes (vom 1. August 2019 und 13. August 2019) an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Dr. Rassow, BMEL, hat auf der Bundestagung in Bad Zwischenahn eine Übersicht über die Verbringungsregelungen aufgrund der Memoranden vorgestellt.

Klar strukturiert und sehr übersichtlich sind hier die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt.

Unser Dank gilt dem BMEL für die Erlaubnis, diese Übersicht unseren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Die Übersicht finden Sie im Bereich Interna.

 

 
Kompetenz in Transport - (C) Patrick Steinke
© RA Steinke, Bonn

In einer Mitteilung der Landesbeauftragten für den Tierschutz in Niedersachsen weist die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen unter anderem auf Folgendes hin:

Landesbeauftragte für Tierschutz appelliert an Landwirte, Viehsammelstellen, Tiertransportunternehmen und Veterinärämter
Hannover. Der Höhepunkt des Sommers ist bereits da – Temperaturen von weit über 30 bis möglicherweise sogar 40 Grad Celsius sind vorhergesagt.
Insbesondere in den Monaten Juli und August herrschen in Deutschland und Europa häufig extreme Temperaturen. Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich, appelliert an Landwirte, Viehsammelstellen, Tiertransportunternehmen und Veterinärämter im Zusammenhang mit Tiertransporten. Da die meisten Transportfahrzeuge über keine Klimaanlage, sondern nur über eine Lüftung verfügen, kommt es durch die enorme Hitzebelastung der Tiere in den Transportfahrzeugen zu schwersten tierschutzrechtlich relevanten Belastungen und erheblichen länger anhaltenden Leiden. Der Innenraum der Fahrzeuge heize sich zum Teil bis zu 49 Grad Celsius und darüber auf. Deswegen ist die Tierschutztransportverordnung VO (EG) 1/ 2005 unbedingt einzuhalten, so Dämmrich. (…)

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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