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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Die Bundestagung 2020 vom 21. bis 24. Mai 2020 in Haltern WIRD VERSCHOBEN!

 

Die Mitgliederversammlung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Baden-Württemberg e. V. am 2. Mai 2020 wird verschoben!

 

Die Mitgliederversammlung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. am 28. März 2020 wird verschoben!

 
http://www.v-f-z.de/newsletter.html

Grundsätzliche Überlegungen zum Beschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. Dezember 2019 und zum Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden - Württemberg vom 6. Februar 2020

 

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Verfahren (Beschluß vom 9. Dezember 2019, 4 K 6107/1) des einstweiligen Rechtsschutzes der Klage eines Zuchtverbandes Recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden – Württemberg hat die Beschwerde des Landratsamtes durch Beschluß vom 6. Februar 2020 (VGH 1 S 3300/19) verworfen, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Anmerkungen zu der Entscheidung von Rechtsanwalt Patrick Steinke, Syndikus des Deutschen Vieh und Fleischhandelsbundes e. V., erscheinen am 21. Februar 2020 in der VFZ 8/2020.

Mitglieder können die Anmerkungen bereits jetzt im Bereich Interna lesen.

 

Unabhängiges Expertengremium übergibt Empfehlungen an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner

 

Anfang April des vergangenen Jahres hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung eingesetzt – unter Vorsitz des ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministers Jochen Borchert. Vernetzt wurden hier Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Praxis, Wirtschaft sowie Verbänden.

 

Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen besteht weder nach dem Umweltinformationsrecht noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, ein eingetragener Verein, der sich u.a. für den Tierschutz bei Transporten einsetzt, begehrt von der beklagten Aufsichtsbehörde Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Transporten von Puten zur beigeladenen Geflügelschlachterei. Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten zur Akteneinsicht gemäß dem Umweltinformationsgesetz und das Oberverwaltungsgericht nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Bei den begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsrechts. Das Merkmal der Umwelt erfasst u.a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Ein Informationszugang nach diesem Gesetz wegen Abweichungen vom Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch scheidet aus, weil lebende Tiere regelmäßig keine Lebensmittel sind.

BVerwG 10 C 11.19 - Urteil vom 30. Januar 2020
Vorinstanzen:
OVG Lüneburg, 2 LC 58/17 - Urteil vom 27. Februar 2018 -
VG Oldenburg, 5 A 268/14 - Urteil vom 11. Januar 2017 -

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 7/2020 vom 30.01.2020

 

Am Dienstag, 21.01.2020, hat die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Lebendtiertransporte durchgeführt. Die Kontrollen wurden in den Bereichen der Polizeiinspektionen Cloppenburg/Vechta, Diepholz und Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch vorgenommen. Insgesamt überprüften die Beamten 31 Tiertransporte, von denen 16 beanstandet wurden. Auffällig war die hohe Anzahl an Überladungen: Von 31 kontrollierten Tiertransportfahrzeugen waren 11 überladen. In allen Fällen wird geprüft, ob die Stellfläche für die jeweils geladenen Tiere ausreichte.

 
ASP Poster

Grenznächster Fund etwa 12 Kilometer von deutscher Grenze entfernt / Beratungen über Einrichtungen einer so genannten weißen Zone an der deutsch-polnischen Grenze

 

Das BMEL teilt wie folgt mit:

Am gestrigen Dienstag haben die polnischen Behörden weitere Kadaver von Wildschweinen in der Nähe der deutschen Grenze gemeldet, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert sind. Der grenznächste Fall ist etwa 12 Kilometer von Sachsen entfernt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin umgehend die Bundesländer über die aktuellen Meldungen aus Polen informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden nun, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Bereits am Montag hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin mit ihrem polnischen Amtskollegen Krysztof Ardanowski über weitere Präventionsmaßnahmen gesprochen. Zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen vereinbarten die Minister vier konkrete Punkte, die weiter dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern:

 
10.12.2019
ASP Poster

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren
anliegenden Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2114 der Kommission vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten sowie die ebenfalls beiliegende Karte zu den Restriktionsgebieten übersende ich zur Kenntnis. Die Erweiterung des Restriktionsgebietes in Westpolen reicht nun bis an die deutsche Grenze.

 
ASP Poster

Wir bitten als Verband um strikte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen der Schweinhaltungshygiene-Verordnung!

Bitte laden Sie die Flyer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft herunter und geben Sie an Ihre Kunden weiter.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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