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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Die EU-Kommission hat im Amtsblatt C 961 die Mitteilung der Kommission über die Umsetzung so genannter Green Lanes im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen veröffentlicht.

Diese kann hier heruntergeladen werden.

Die Mitteilung enthält auch eine Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen".
Diese kann nachfolgend heruntergeladen werden.

 

Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN (Rheinland-Pfalz) teilt uns wie folgt mit (Gz.: 104-85 102-20-1/2020-1):

Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit werden noch alle Untersuchungen im Landesuntersuchungsamt wie gewohnt durchgeführt.
Die Dienstfähigkeit des Instituts für Tierseuchendiagnostik im Landesuntersuchungsamt RP kann jedoch durch Erkrankung oder Quarantäne von Mitarbeitern oder Verlagerung von Kapazitäten des Tierseuchenbereichs zur Unterstützung der Humanmediziner, jederzeit plötzlich eingeschränkt werden, im schlimmsten Fall sind keine Untersuchungen mehr durchführbar. Aufgrund der Corona-Situation ist es daher vorsorglich geboten, die Untersuchungen auf Tierseuchenerreger im LUA zu priorisieren.

 
Bayerischer Vieh- und Fleischhandelsverband e. V.

Der Bayerische Agrarhandelstag am 25. April 2020 in Beilngries wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

 
ASP- Flyer BMEL Schweinepest

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Polen hat gestern den ersten ASP-Fall bei Hausschweinen in Westpolen in ADNS notifiziert.
Es handelt sich nch den Angaben aus Polen um einen Bestand mit mehr als 23.000 Schweinen (Zuchtbetrieb - Sauen und Ferkel betroffen) in Nowosolski (Nowa Sol), Nähe Grünberg. Die Entfernung zur Grenze nach DEU beträgt lt. google earth ca. 65 km. Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Meldung und der als Anlage beigefügten Karte.

Im Auftrag

Die Pressemeldung des BMEL kann ebenfalls heruntergeladen werden.

 

Der Freistaat Bayern hat eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie erlassen, sie tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft.

Diese kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Da es nicht auszuschließen ist, dass es für Ihre Mitarbeiter*innen zu Problemen auf dem Weg zur Arbeitsstätte kommen kann, haben wir eine Musterbescheinigung erstellt.

Diese ist unverbindlich, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und / oder Richtigkeit! Eine Haftung kann in keinem Fall übernommen werden.

 

Der Softwareanbieter Sixfold hat eine frei zugängliche Karte erstellt, die LKW-Fahrer und Transportunternehmen in Echtzeit über Wartezeiten an den Grenzen informiert.

Herzlichen Dank!

Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt des Links keinerlei Haftung übernehmen können.

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

.…im Zusammenhang mit anhaltenden Beschränkungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr im Zuge des CoV-19-Geschenens und der damit entstehenden LKW-Stehzeiten an den Grenzübergängen hat das polnische Hauptamt für Veterinärüberwachung (GIW) mitgeteilt, dass seit Mittwoch, den 18. März 2020 speziell für Transporte lebender Tiere aus Deutschland nach Polen der Grenzübergang Guben/Gubinchen (Gubinek) ausgewiesen wird.
Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass mit Rücksicht auf das Tierwohl die Abfertigungszeiten erheblich verkürzt werden sollen.

BMEL bittet um Kenntnisnahme und entsprechende Berücksichtigung bei der Routenplanung. …

Wir bitten um dringende Beachtung!

 

Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das unten stehende Schreiben versandt.

Wir bitten um Beachtung und schließen uns der Bitte des BMEL an, in den kommenden Tagen anstehende Tiertranssporte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, bis sich die Abläufe an den Grenzen normalisiert haben.
Und: Wir raten dringend, sich vor Antritt von grenzüberschreitenden Tiertransporten über Wartezeiten und aktuelle Regelungen zu informieren.

 

Das BMEL hat uns das anliegende - in Teilen wiedergegebene - Schreiben übermittelt. Wir bitten um Beachtung!

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der sich häufenden Nachfragen hinsichtlich möglicher Verbringungsbeschränkungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs (insbesondere Zuchtmaterial) im Zuge des aktuellen SARS-CoV-2 Geschehens möchte ich folgendes mitteilen:
Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2.Inwiefern der grenzüberschreitende (Waren-)verkehr dennoch auf Grund des eingeschränkten Personenverkehrs beeinträchtigt sein könnte, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL.
Sollten an Deutschland angrenzende Mitgliedstaaten eine offizielle Mitteilung über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen bekanntgeben, teilt Referat 323 dies mit.
Bislang liegen BMEL diesbezüglich keine Mitteilungen vor.

 
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Alle sagten:
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 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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