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EU-Kommission lockert Transportverbot für Schweine – Antrag auf Marktstützungsprogramm liegt Brüssel zur Entscheidung vor

20.4.2006 - Die EU-Kommission hat am 20.4.2006 die strengen Transportvorschriften für Schweine in Nordrhein-Westfalen gelockert. Diese Entscheidung wird voraussichtlich nächste Woche Mittwoch von der EU notifiziert und könnte dann am folgenden Freitag in Kraft treten. Danach dürfen in den Regierungsbezirken Köln und Detmold Zuchtschweine und Ferkel wieder transportiert und in Ställe innerhalb Deutschlands verbracht werden. Allerdings gilt: Der Bestand, aus dem die Schweine kommen, muss zuvor von einem Tierarzt untersucht werden und in den letzten 45 Tagen dürfen keine neuen Tiere in den Betrieb gebracht worden sein (45-Tage-Residenz). In den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster, die den Schweinepest-Sperrbezirk umschließen, können Zuchtschweine und Ferkel mit Genehmigung der Veterinärbehörden innerhalb der drei Bezirke transportiert werden, dürfen diese aber nicht verlassen. Auch hier sind die tierärztliche Untersuchung sowie die 45-Tage-Residenz vorgeschrieben. Seit Ostersamstag dürfen zudem in ganz NRW wieder Mastschweine zur Schlachtung gefahren werden, wenn sie auf direktem Wege in den Schlachthof gebracht werden.

Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg ist zufrieden mit diesem ersten Kompromiss: Diese Lockerungen sind ein guter erster Schritt zur Entlastung der Schweinehalter. Sie können nun vor allem endlich wieder Ferkel in die Mastbetriebe bringen, damit hat die Enge in den meisten Ställen ein Ende. Um die EU davon zu überzeugen, dass es sich bei der Schweinepest um ein lokal begrenztes Geschehen handelt, haben die Untersuchungsämter in NRW seit Beginn des Seuchen-Geschehens Anfang März in einem vom Umfang her einmaligen Untersuchungsprogramm knapp 50.000 Blutproben überprüft und über 800 Schweine seziert. Allein in der letzten Woche wurden noch einmal über 5.500 Blutproben in 405 Betrieben genommen, alle mit negativem Ergebnis. Mit diesen Untersuchungen ist Nordrhein-Westfalen weit über die EU-Vorgaben hinausgegangen. Für diesen beispiellosen personellen und logistischen Kraftakt möchte ich allen Beteiligten herzlich danken. Sie alle haben maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die Lage in den Ställen nun endliche wieder entspannt, so Uhlenberg.

Um die Schweinehalter in NRW zu unterstützen liegt zurzeit EU-Kommissarin Mariann Fischer-Boel ein Antrag auf Maßnahmen zur Marktstützung vor, den Landwirtschaftsminister Uhlenberg initiiert hat. Dabei sollen in der ehemaligen Pufferzone (20 Kilometer-Radius), in der bereits seit Anfang März ein komplettes Transportverbot gilt, zunächst überschwere Mastschweine aufgekauft werden. Eine solche Aktion würde zu gleichen Teilen vom Bundeslandwirtschaftsministerium und der Europäischen Kommission finanziert. Die Bearbeitung der Anträge und die Organisation der Transporte würde die Landwirtschaftskammer übernehmen. Uhlenberg hofft, dass bereits Anfang Mai der Antrag aus Deutschland von der EU genehmigt wird.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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