Entwurf einer Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit liegt vor
Mittlerweile liegt ein Entwurf einer Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vor. Da es sich um einen ENTWURF handelt, sind Änderungen noch möglich!
Ergänzend hierzu hat uns das MUNLV NRW einen
Ergänzend hierzu hat uns das MUNLV NRW einen
künftigen Verfahrensablaufzur Blauzungenkrankheit übermittelt. Hierin heißt es unter anderem:
Der Verordnungsentwurf soll auf der Grundlage der Ergebnisse einer heutigen Telefonkonferenz überarbeitet und noch in dieser Woche (voraussichtlich am Freitag) in Kraft treten. BMELV prüft auch, inwieweit während der Geltungsdauer der Eilverordnung die Bundes-Blauzungenverordnung von 2002 ausgesetzt werden kann.