Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
21.08.2006rss_feed

Blauzungenkrankheit: Vorbeugung läuft, keine Gefahr für Menschen

Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei Schafen in den Niederlanden hat zwar weit reichende Konsequenzen für die rheinland-pfälzischen Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, bedeutet aber für die Verbraucher keinerlei Gefahr. Die für Schafe häufig tödliche Tierseuche ist auf den Menschen nicht übertragbar. Auch beim Verzehr von Fleisch oder Milchprodukten besteht nicht das geringste Infektionsrisiko.

Das Landesuntersuchungsamt Reinland-Pfalz hat eine tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit erlassen, die aktuell veröffentlicht wird.

Um einer weiteren Verbreitung der Tierseuche vorzubeugen, wurden die beiden vom Ausbruch betroffenen Betriebe in der Region Kerkrade gesperrt. Seit Donnerstag Nacht dürfen aus den ganzen Niederlanden keine Wiederkäuer oder deren Sperma, Eizellen oder Embryos ausgeführt werden. In einem Umkreis von 20 Kilometern rund um die beiden vom Ausbruch betroffenen Betriebe herrscht Standstill für Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen dürfen den Betrieb nicht verlassen, außerdem gilt dort nächtliche Stallpflicht.

In einem Umkreis von 100 Kilometern um die vom Ausbruch betroffenen Betriebe wurde ein so genanntes Sperrgebiet gebildet. In Rheinland-Pfalz gehören dazu die Landkreise Ahrweiler, Daun, Bitburg-Prüm, Neuwied, Mayen-Koblenz, die Stadt Koblenz und einige Ortsgemeinden des Kreises Cochem-Zell. Nach der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes dürfen aus diesem Gebiet bis auf weiteres keine Wiederkäuer verbracht werden. Klinisch auffällige Tiere müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet und gegebenenfalls auf das Virus untersucht werden. Tierhalter müssen ihren Bestand an Rindern, Schafen, Ziegen und/oder Wildwiederkäuer – soweit noch nicht geschehen – den Veterinär-behörden bei der Kreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt melden.

Dasselbe gilt im so genannten Beobachtungsgebiet, das im Umkreis von 150 Kilometern um die vom Ausbruch betroffenen Betriebe eingerichtet wurde. Das Beobachtungsgebiet umfasst über das Sperrgebiet hinaus den Kreis Altenkirchen, den Westerwald-Kreis, den Rhein-Lahn-Kreis, den Rhein-Hunsrück-Kreis, den Kreis Bernkastel-Wittlich, den Kreis Trier-Saarburg, die Stadt Trier, die vom Sperrgebiet nicht erfassten Ortsgemeinden im Kreis Cochem-Zell, der nördlich der B 41 gelegene Teil des Kreises Birkenfeld und einige nördliche Ortsgemeinden des Kreises Mainz-Bingen. Transporte aus dem Sperrgebiet heraus sind verboten. Jeweils innerhalb eines Sperr- oder Beobachtungsgebietes können Tiere transportiert werden, ebenso in einer Richtung: vom Beobachtungs- ins Sperrgebiet.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, von Stechmücken der Gattung Culicoides übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und sterben können. Rinder können ein Reservoir für diesen Erreger sein, ohne selbst zu erkranken. Die Seuche ist bisher nur in den warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades aufgetreten und wurde in Deutschland noch nie nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt drei bis sieben Tage. Die Seuche äußert sich mit Fieber, Apathie, geröteten und geschwollenen Mundschleimhäuten und starkem Speichelfluss. Acht bis zehn Tage nach der Infektion können die Tiere sterben. Die typischerweise auftretende Blaufärbung der Zunge hat der Krankheit ihren Namen gegeben.

In Einzelfragen sind für die Tierhalter die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner.


Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de

Die mittlerweile ergangene Tieseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 18.8.2006 kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>