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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Blauzungenkrankheit: Teile des Landkreises Karlsruhe werden Beobachtungsgebiet

Virus nicht für Menschen gefährlich

Kreis Karlsruhe. Nachdem in Rheinland-Pfalz die Tierseuche Blauzungenkrankheit festegestellt wurde, wird der Bund das Beobachtungsgebiet in einem Radius von 150 Kilometer nach Süden erweitern. Darauf weist das im Landratsamt Karlsruhe für Tierseuchen zuständige Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen aktuell hin. So werden erstmals Teile des Landkreises Karlsruhe in die ausgewiesenen Restriktionszonen fallen. Folgende Städte und Gemeinden – überwiegend im nördlichen Landkreis Karlsruhe - werden voraussichtlich Anfang nächster Woche betroffen sein: Bad Schönborn, Dettenheim, Eggenstein Leopoldshafen, Graben Neudorf, Hambrücken, Kronau, Linkenheim Hochstetten, Oberhausen Rheinhausen, Philippsburg, Ubstadt Weiher und Waghäusel.

Zur Bekämpfung der Tierseuche werden innerhalb der Restriktionszonen umfassende Transportbeschränkungen für Klauentiere – Schafe, Rinder, Ziegen - erlassen. Grundsätzlich gilt: Klauentiertransporte sind nur nach behördlicher Genehmigung möglich. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen rät den Haltern dieser Tiere folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
Tierhalter sollten ihre Tiere aufmerksam beobachten. Die Tierseuche äußert sich mit Fieber, Apathie, geröteten und geschwollenen Maulschleimhäuten und starkem Speichelfluss. Die typischerweise auftretende Blaufärbung der Zunge hat der Krankheit ihren Namen gegeben. Acht bis zehn Tage nach der Infektion können die Tiere sterben. Die Inkubationszeit für diese von Stechmücken übertragene Krankheit beträgt drei bis sieben Tage. Eine direkte Ansteckung von Tier zu Tier erfolgt nicht. Betroffen sind vor allem Schafe, Ziegen und Rinder.

Das Virus, das die Blauzungenkrankheit verursacht, ist für Menschen nicht gefährlich. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich Fleisch- und Milchprodukten.

Das zuständige Amt empfiehlt als vorsorgende Maßnahme weiterhin, Wiederkäuer – wo möglich - eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang in den Stall zu bringen. Die Überträger der Krankheit, Stechmücken der Gattung Culicoides, sind vor allem am späten Abend, Nachts sowie am frühen Morgen aktiv. Anders als z.B. Stallfliegen halten sie sich vorwiegend im Freien und dort in Bodennähe auf. Trotzdem ist eine Freilandhaltung generell auch im Sperrgebiet möglich.

Tierhaltern wird darüber hinaus empfohlen, geeignete Maßnahmen zur Abwehr und Tötung von Insekten vorzunehmen (Insektizide/ Repellentien) sowie die Tiere vor Insektenstichen zu schützen. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Weitere Informationen - insbesondere hinsichtlich bestehender Transportbeschränkungen aus dem Restriktionsgebiet – wird dam Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen nächste Woche bekannt geben, nachdem die Eilverordnung des Bundes in Kraft getreten ist. Für Fragen stehen die Amtstierärzte unter Tel. 0721/ 936-6860 zur Verfügung.

Herausgeber: Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, * Postfach 31 47, 76126 Karlsruhe
Ansprechpartnerin: Silke Hartmann, Landratsamt Karlsruhe, Pressestelle, (0721) 936-6026, Fax (0721) 936-5102
Quelle: http://karlsruhe.advantic.de/index.phtml?NavID=1076.3

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