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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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05.12.2008rss_feed

Blauzungenkrankheit BTV 6: Verbringen von Schlachttieren aus der BTV 6 Zone („containment zone“) in den Niederlanden nach Deutschland

Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMELV hat uns in der im Betreff genannten Angelegenheit im Nachtrag zu dem Schreiben vom 3. Dezember an den Chefveterinär der Niederlande sein heutiges Schreiben übermittelt.

Hiernach dürfen zur Schlachtung bestimmte Wiederkäuer aus der containment zone in den Niederlanden nur in Schlachtbetriebe in Niedersachsen (in der Liste grün markiert) und in einen Schlachthof in Hessen und in einen Schlachtbetrieb in Baden-Württemberg (neu!) verbracht werden.

Darüber hinaus gelten noch weiter Bedingungen, die dem Schreiben des BMELV vom 3. Dezember 2008 zu entnehmen sind.

Das Schreiben vom heutigen Tag und die Liste der Schlachthöfe in Niedersachsen finden Sie im Bereich Interna.



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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