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BHV1: Der TRANSRAPID der bayerischen Tierseuchenbekämpfung!

BHV1-Gipfelkonferenz im Bayerischen Landwirtschaftsministerium bleibt ohne greifbares Ergebnis – viele Rindermäster und Viehkaufleute maßlos enttäuscht

 

 

Die Vorgehensweise der Bayerischen Staatsregierung in der Endphase der BHV1-Bekämpfung im Freistaat erinnert mich stark an den Transrapid, der einst den Hauptbahnhof in München mit dem Flughafen verbinden sollte: Hier wie dort wird ein großes und wichtiges Ziel ohne die notwendige Detailplanung verfolgt. Die Einwände der Betroffenen werden nicht ernst genommen, so dass letztlich eine Riesenblamage droht., mit diesem Resümee sprach einer der Teilnehmer der BHV1-Gipfelkonferenz vom 19.10.2009 im Bayerischen Landwirtschaftsministerium vielen enttäuschten Rindermästern und Viehkaufleuten aus der Seele.

Alle Hoffnungen, die die Rindermäster und Viehkaufleute in den Termin gesetzt hatten, wurden im Grunde genommen schon bei der Eröffnungsrede des Ministers enttäuscht: Eine Abkehr vom eingeschlagenen Weg komme nicht in Betracht. Zuviel sei in den vergangenen Jahren investiert, zu groß sei die Anstrengung der beteiligten Landwirte gewesen. Einige Landwirte hätten ihre besten Kühe im Rahmen der Ausmerzung der BHV1 hergeben müssen. Dies habe teils langwierige und mühevolle Überzeugungsarbeit gekostet. All dies würde nun infrage gestellt werden, wenn der eingeschlagene Pfad verlassen wird.

Die betroffenen Rindermäster und Viehkaufleute konnte dies freilich nicht überzeugen. Waren bei der Besprechung doch erstmals vom Ministerium auch Zahlen genannt worden, die durchaus den Gedanken nahe legen, dass die Inseln, die in Bayern mit der Anerkennung einzelner Regionen als BHV1-frei im Sinne von Artikel 10 der Richtlinie 64/432 geschaffen werden, zu klein sind, um einen vernünftigen Markt zu ermöglichen. Rund 50.000 bis 60.000 Rinder kommen jedes Jahr aus anderen deutschen Bundesländern nach Bayern. Hinzukommen noch rund 32.400 Rinder, die aus dem benachbarten Ausland nach Bayern verbracht werden. 62.000 Rinder wechseln innerhalb von drei Tagen, nachdem sie in den Freistaat verbracht wurden, den Halter, dies legt den Schluss nahe, dass sie über den freien Viehhandel gehandelt werden, so der zuständige Referent des Landwirtschaftsministeriums für die Datenbank, Dr. Richard Carmanns.

Wo sollen diese Tiere herkommen, wenn durch die Quarantänemaßnahmen der Nachschub für die Rindermäster ausbleibt? Das Ministerium muss sich doch Gedanken gemacht haben, wie der Rinderhaltungsstandort Bayern nach der Antragstellung bei der EU-Kommission noch funktionieren soll? Immerhin jedes dritte deutsche Rind steht in Bayern. Diese große Frage blieb freilich unbeantwortet. So hatte manch ein Teilnehmer den Eindruck, dass das zuständige Ministerium für Umwelt und Gesundheit seine Hausaufgaben bei der Politikfolgenabschätzung nicht gemacht hat. Genau dies hatte jedoch der Landesvorsitzende Walter Behr in einem Schreiben eine Woche zuvor an Ministerpräsident Seehofer gerügt.

Anders als in den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz, die bereits BHV1-frei anerkannt sind, spielt die Nachmast nämlich in den übrigen fünf Regierungsbezirken, insbesondere auch in Unterfranken und Mittelfranken, für die die Staatsregierung als nächstes den Anerkennungsantrag in Brüssel stellen will, eine bedeutend größere Rolle. Nicht nur die Rindermäster, auch wir Viehkaufleute haben in unsere Betriebe in diesen Regierungsbezirken in den letzten Jahren zum Teil Millionen investiert, diese Investitionen rechnen sich dann nicht mehr. Wir können dann zusperren!, sagt Hans Fries, einer der Teilnehmer des Gipfels, der in Abenberg in Mittelfranken eine hochmoderne Sammelstelle betreibt: Warum können nicht wenigstens Mastbetriebe von der Quarantänepflicht ausgenommen werden? Es gibt doch keinen Grund, hier dieselben hohen Maßstäbe anzulegen, wie bei Milchvieh- oder Zuchtbetrieben, so Fries.

Das Angebot des Ministers zum Schluss der Besprechung, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, mochte dann einige Teilnehmer auch nicht trösten: Wir müssen nun alle Möglichkeiten prüfen, gegebenenfalls noch gerichtlich gegen diese staatlich verordnete Existenzvernichtung vorzugehen. Diesem Wahnsinn muss Einhalt geboten werden!, so ein Rindermäster nach dem Gipfel. Bleibt zu hoffen, dass die Staatsregierung noch rechtzeitig erkennt, dass eine Riesenblamage ähnlich dem Transrapid droht, wenn der zuständige Referent für Tierseuchen des Ministeriums Umwelt und Gesundheit, Dr. Rehm mit seinen Worten recht behält: Wir müssen nun in der Endphase der BHV1-Bekämpfung viel mehr beschleunigen und nicht bremsen! – das klingt allzu sehr nach Transrapid.

(phr)

 


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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