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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Aktualisierte Karte Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz hat uns freundlicherweise eine aktualisierte Karte der Gebiete in Rheinland-Pfalz mit Stand vom 30. August 2006 übermittelt.

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz übermittelte uns nachfolgende Information über die derzeit (Stand: 30. August 2006 18:49 Uhr) wegen Blauzungenkrankheit gemaßregelten Gebiete in Rheinland-Pfalz:

Der 150 km-Radius umfasst mit Anordnung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz:
Kreis Ahrweiler
Kreis Altenkirchen
Kreis Bernkastel-Wittlich
Kreis Birkenfeld das Gebiet nördlich der B 41
Kreis Bitburg-Prüm
Kreis Cochem-Zell
Kreis Daun
Stadt Koblenz
Im Kreis Mainz-Bingen die Ortsgemeinden Breitscheid, Bacharach, Oberdiebach, Manubach
Kreis Mayen-Koblenz
Kreis Neuwied
Rhein-Hunsrück-Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Stadt Trier
Kreis Trier-Saarburg
Westerwaldkreis


Gefährdungsgebiet sind

seit 25.08.2006
Im Landkreis Bitburg-Prüm die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Buchet, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Roth bei Prüm, Oberlascheid, Olzheim, Neuendorf, Schwirzheim und Weinsheim.

seit 25.08.2006
Im Landkreis Daun die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Birgel, Duppach, Esch, Feusdorf, Gönnersdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kalenborn-Scheuern, Kerschenbach, Scheid, Lissendorf, Oberbettingen, Ormont, Reuth, Stadtkyll, SchüllerWiesbaum, Steffeln und die Stadt Hillesheim.

seit 28.08.2006
Im Landkreis Ahrweiler die Verbandsgemeinde Adenau und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr Ahrbrück, Altenahr, Berg, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr und Lind.

Im Landkreis Daun die Ortsgemeinden Bodenbach, Bongard, Borler, in Dreis-Brück der Ortsteil Brück, Gelenberg, Kelberg, Kerpen (Eifel), Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf und die Stadtteile der Stadt Hillesheim.

Übersicht Gebiete Rheinland-Pfalz 30. August 2006

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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt. >>>
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt seit 1. Januar 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für Kälber und Pferde. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.

Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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