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Ab dem 5. Januar 2007 wird die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in der gesamten EU gelten. Um ab diesem Datum Tiere transportieren zu können, schreibt die Verordnung eine Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vor. Hierauf hatten wir bereits mehrfach hingewiesen.
Nach dem derzeitigen Kenntnis- und Sachstand ist dies noch nicht allen zuständigen Behörden (in aller Regel sind dies die Veterinärämter) klar. Als Viehhandelsunternehmen sollten Sie daher auf jeden Fall bis zum 5. Januar 2007 einen (notfalls formlosen) schriftlichen Antrag bei Ihrer Behörde einreichen. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit sich einen entsprechenden Antrag (dem Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. sei hier ausdrücklich gedankt) herunterzuladen.
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. Hier geht's zur...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> |